In dieser Praxis in Wemding soll der Arzt, Dr. med. Gerhard Holst, Covid-19-Impfungen nur vorgetäuscht haben. Bild: Matthias Stark
Inzwischen wurden die meisten Betroffenen, die das Angebot einer Antikörpertestung im ehemaligen Impfzentrum Nördlingen angenommen haben, durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Donau-Ries über die Testergebnisse informiert. Von den knapp 300 getesteten Personen konnten bei etwa zwei Dritteln keine Covid-19-Antikörper nachgewiesen werden.

Diese Personen wurden vorrangig vom Gesundheitsamt informiert, damit Sie selbst noch Schutzmaßnahmen ergreifen und zeitnah den entsprechenden Immunschutz wieder aufbauen können, z. B. im Rahmen der in Wemding angebotenen Sonderimpftermine. Dabei ist zu beachten, dass die Auswertung des Gesundheitsamts nur rein medizinisch und ohne Einbezug der individuellen gesundheitlichen Risikokonstellationen erfolgen konnte. Die individuelle Aufklärung und Impfberatung obliegt deshalb auch in diesen Fällen weiterhin dem jeweils impfenden Arzt. Personen mit schwereren Vorerkrankungen, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, wird darüber hinaus empfohlen, das Testergebnis und das weitere Vorgehen ggf. zunächst auch nochmals mit ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.

Auch den Personen, bei denen Covid-19-Antikörper nachgewiesen werden konnten, wurde vom Gesundheitsamt im Rahmen der Mitteilung ihres Testergebnisses empfohlen, sich erneut einmalig impfen zu lassen. Dies hat den Hintergrund, dass allein auf Grundlage einer Antikörperbestimmung noch nicht sicher auf die Anzahl der erfolgten Impfungen zurück geschlossen werden kann. Zudem können auch Antikörper einer (ggf. unerkannt gebliebenen) Infektion das Ergebnis der Testung beeinflussen. Aus medizinischer Sicht bestehen gegen eine solche vorsorgliche einmalige Nachimpfung keine Bedenken. Zudem ist der Nachweis einer vollständigen Impfserie auch für den rechtlichen Status als „Geimpfter“, insbesondere z. B. im Rahmen der 3G-Regelungen, erforderlich, der allein durch die Antikörperbestimmung nicht geführt werden kann. Gemäß der Definition des Robert-Koch-Instituts gilt jedoch auch als „vollständig geimpft“, wer gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurde, so dass das vom Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben vorgeschlagene Vorgehen auch in rechtlicher Hinsicht die sicherste Lösung darstellt.

In einem nächsten Schritt wird das Gesundheitsamt nun alle landkreisangehörigen Personen, die nicht zu den Testtagen erschienen sind, kontaktieren, um diese nochmals individuell über die Impfunregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Praxis Holst sowie die damit verbundene einstweilige Ungültigkeit des aktuellen Impfnachweises und das Erfordernis einer Überprüfung des Impfstatus mittels Antikörpertestung zu informieren. Bei Betroffenen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Donau-Ries werden die örtlich zuständigen Gesundheitsämter entsprechend informiert und die Fälle zur weiteren Bearbeitung dorthin abgegeben.(pm)