9. November 2017, 14:05

Fußballfan gewinnt Prozess am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Symbolbild Bild: pixabay
Dem Fußballfan Matthias Stark aus Harburg sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuMR) heute eine Entschädigung von 2.000 Euro aus. 
Donauwörth/Straßburg -  2007 gerieten bei einem Amateurderby zwischen dem FC Bayern München und dem TSV 1860 München unbeteiligte Fußballfans, darunter auch der Harburger Matthias Stark,  in eine Auseinandersetzung zwischen anderen Fans und Polizisten. Pfefferspray und Schlagstöcke kamen zum Einsatz. Der Harburger wurde von einem Polizisten an der Schulter gepackt, aus nächster Nähe habe er Pfefferspray in die Augen bekommen und Schläge mit dem Schlagstock abbekommen.
Deshalb wurde anschließend wegen Körperverletzung ermittelt, zu einer Anklage kam es aber nicht. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde 2015 nicht zur Entscheidung angenommen.
Problem war, dass der 28-Jährige und ein anderen Fan aus Illertissen, die von Polizisten angegriffen wurden, die Beamten nicht identifizieren konnten, da diese Schutzhelme mit Visier und Uniformen ohne Namensschilder oder sichtbare Identifikationsnummern getragen hatten.
Die Straßburger Richter kritisierten, dass dieser "Einsatz von behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale und die daraus resultierenden Schwierigkeiten" während der Ermittlungen nicht ausreichend ausgeglichen worden seien. So sei Videomaterial nur teilweise ausgewertet worden, zudem seien nicht alle Beamte befragt worden.
Der Gerichtshof hat dem Harburger und dem anderen Fan aus Illertissen deshalb am Donnerstagvormittag eine Entschädigung von jeweils 2000 Euro zugesprochen. Matthias Stark möchte diese Entschädigung nun für soziale Zwecke spenden. "Mir war nicht die Höhe der Entschädigung wichtig, sondern die Tatsache, dass der EuMR darauf hinweist, dass der Einsatz im Stadion unverhältnismäßig und die Ermittlungen fehlerhaft waren." (pm/mk)