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Um Kontakte einzuschränken und dadurch die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen, wird das Landratsamt Donau-Ries vom 28.12.2020 bis zum 30.12.2020 und vom 04.01.2021 bis zum 08.01.2021 den Dienstbetrieb einschränken.

Die bereits Mitte Dezember kommunizierten Regelungen hat Landrat Stefan Rößle aufgrund des vom Freistaat Bayern ab 16. Dezember verfügten Lockdown nochmals amtsintern besprochen. Es bleibt dabei, dass die personelle Besetzung deutlich heruntergefahren und eine Erreichbarkeit auf dringliche Angelegenheiten beschränkt wird. Für dringlich notwendige Besuchstermine ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

In der Zulassungsstelle und im Gesundheitsamt gelten Ausnahmen

Eine Ausnahme von dieser Einschränkung gilt für die Zulassungsstelle und das Gesundheitsamt. Beide Bereiche sind an den Werktagen im oben genannten Zeitraum wie üblich erreichbar. Um den in erster Linie im Bereich der Zulassungsstelle anfallenden Kundenverkehr abwickeln zu können und zugleich auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes zu achten, werden entsprechende Maßnahmen getroffen. Im Landratsamt in Donauwörth wird der Zugang ins Amt nur noch von der Heilig–Kreuz– Straße möglich sein. Alle anderen Zugänge werden geschlossen.  Zudem wird im Landratsamt in Donauwörth der Sicherheitsdienst personell verstärkt und in der Dienststelle in Nördlingen ein Sicherheitsdienst eingerichtet. Der Sicherheitsdienst überwacht den Zutritt ins Amt und die Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften. (pm)