6. Dezember 2018, 11:20
Gerichtsverhandlung

23-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung verurteilt

. Bild: Jenny Wagner
Schnell vergessen werden wohl alle Beteiligten, die am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Nördlingen standen, die Nacht des 27. Januars 2018 nicht. Der 23-jährige Michael A. aus Monheim soll auf einer Party in Weilheim eine Bierflasche auf einen 17-Jährigen geworfen haben. Bis heute leidet das Opfer unter den Folgen. 

Nördlingen/Weilheim - Voller Reue zeigte sich der 23-jährige Angeklagte Michael A. am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht in Nördlingen. In der Nacht vom 26. auf den 27. Januar diesen Jahres, soll der junge Mann aus Monheim einen, damals 16-Jährigen, eine Bierflasche an den Kopf geworfen haben. Mit dem Krankenwagen wurde das Opfer Thorben B. anschließend in die Donau-Ries Klinik nach Donauwörth zu Erstversorgung gebracht. Schnell stellten die Ärzte vor Ort fest, dass der 17-Jährige schwerwiegend am Auge verletzt wurde. Mehrere Tage lag B. in einer Klinik in Augsburg, die Ärzte versuchten sein Augenlicht zu retten. Vergebens, in mehreren Gutachten, die von Richterin Ruth Roser vor Gericht vorgelesen wurden, wurde dem jungen Mann bescheinigt, dass er auf dem linken Auge nur noch eine Sehkraft von 4 - 5 Prozent besäße. Sogar ein Berufswechsel wurde dem 17-Jährigen in einem ärztlichen Gutachten nahegelegt. Zwei Operationen hat B. schon hinter sich, eine weitere Operation folgt noch im Dezember diesen Jahres. Ob sich seine Sehkraft jemals noch verbessern wird, das bleibt unklar.

Wie es zu der Tat kam

Eigentlich sollte es ein harmloser Grillabend unter Freunden werden. Der 23-jährige A. war an einem Freitagabend im Januar diesen Jahres bei einem Arbeitskollegen in Monheim eingeladen. Gemeinsam wurde ausgelassen getrunken und zusammen gefeiert. Insgesamt habe der Angeklagte, nach eigener Aussage, „circa 10 Bier und noch mehrere Schnäpse“ getrunken. Nach dem Anruf eines Bekannten, entschieden sich die Arbeitskollegen noch einen Abstecher in den "Container" nach Weilheim zu machen. Was denn passierte, konnte selbst von den geladenen Zeugen, nur spärlich wiedergegeben werden. Selbst der Angeklagte konnte sich nur nach an Bruchstücke der besagten Nacht erinnern, er sprach sogar von einem "Filmriss". Der 23-jährige Monheimer konnte sich jedoch daran erinnern, dass er circa gegen Mitternacht den "Container" verließ, um sich zu erleichtern. Dort sah er auch den Angeklagten und warf  eine Bierflasche in seine Richtung. Absichtlich wollte er jedoch den 17-jährigen B., nach eigener Aussage, nicht verletzen.

Warum der Angeklagte überhaupt eine Bierflasche auf B. geworfen hat, darüber lässt sich nur mutmaßen. Laut mehreren Zeugenaussagen fiel der 17-jährige B. am besagten Abend besonders auf, da er rechtsradikale Parolen öffentlich verkündete. Bereits vor der Auseinandersetzung mit dem Angeklagten stritt sich der 17-Jährige mit einem Arbeitskollegen von A., als er mutmaßlich erneut rechtsradikale Äußerungen von sich gab. Beteiligt war der Angeklagte bei diesem Handgemenge noch nicht. Vor Gericht erklärte der Arbeitskollege von A., dass von hinten direkt an seiner Schulter eine Bierflasche an ihm vorbeigeflogen sei und das Opfer im Gesicht getroffen hätte. Wer die Flasche geworfen hätte, konnte der Zeuge aber nicht bestätigen.

Angeklagter bereut die Tat

Bereits weinige Stunden nach der Tat entschuldigte sich der Angeklagte A. bei seinem Opfer und stellte sich im Beisein eines Freundes der Polizei. Diese Tatsache und, dass der 23-Jährige ein umfängliches Geständnis vor Gericht einräumte, sahen sowohl Richterin Ruth Roser und als auch Staatsanwältin Dr. Kerstin Reitlinger als positiv an. Außerdem wurde bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 10.000 Euro geleistet. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte mehrmals bei seinem Opfer.

Richterin Ruth Roser verurteilte den 23-jährigen Monheimer zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro an einen sozialen Zweck leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.