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Das Amtsgericht in Nördlingen bleibt auch weiterhin Insolvenzgericht.

Ein Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium sah vor, die Insolvenzgerichte zukünftig bei den Landgerichten zu konzentrieren. Dies hätte konkret zur Folge gehabt, dass das Amtsgericht in Nördlingen sein Insolvenzgericht für Unternehmenskonkurse an Augsburg verloren hätte. „Gemeinsam mit dem CDU-Kollegen Thorsten Frei haben wir uns in Berlin vehement gegen diesen Vorstoß gewährt, zum Glück mit Erfolg“, erklärt jetzt der CSU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange.

Am Donnerstag war das Thema auf der Tagesordnung des Bundestags. Im veränderten Entwurf wurde nun die Beibehaltung der bisherigen Regelung vorgelegt. Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Nördlingen kann somit auch in Zukunft vollumfänglich bestehen bleiben.

„Die bayerischen Insolvenzgerichte leisten gute Arbeit. Gerade das Beispiel Nördlingen zeigt, dass die Justiz in Bayern auch im Insolvenzbereich in der Fläche vertreten ist. Wir sehen überhaupt keinen Grund, dieses System zu verändern“, sagt Lange. So habe auch ein entsprechender Forschungsbericht zur Evaluierung des „Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ ergeben, dass es keinerlei Nachweise für eine nachteilige Auswirkung der fehlenden Konzentration in bestimmten Verfahren gebe.

„Unser Ziel als Unionsfraktion im Bundestag bleibt weiterhin die Stärkung des ländlichen Raumes und zwar nicht nur in Sonntagsreden und Wahlprogrammen, sondern ganz konkret in unserer Arbeit vor Ort. Einer schleichenden Aushöhlung unserer Behörden vor Ort treten wir entschieden entgegen. Ich rate auch der SPD, sich das zu Herzen zu nehmen“, so MdB Lange abschließend. (pm)