Am 21.04.2026, gegen 20.00 Uhr wurde ein 16-jähriger, der in Donauwörth wohnhaft ist, in Genderkingen überprüft. Er war mit einem Motorroller in der Raiffeisenstraße unterwegs und hatte eine Person als Sozius dabei. Noch vor der eigentlichen Kontrolle, d.h. während der polizeilichen Anweisung anzuhalten, ergriff der Mitfahrer fußläufig die Flucht und konnte entkommen.
Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugführers sowie des von ihm genutzten Motorrollers wurden mehrere, strafrechtlich relevante Umstände bekannt: So war der Jugendliche nicht im Besitz der zum berechtigten Führen des Fahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis. Im Hinblick auf das Fahrzeug selbst wurde bereits bei der Nachfahrt sowie durch erste Überprüfungen am Kontrollort festgestellt, dass dieses eine deutlich höhere Geschwindigkeit erreicht, als dies laut Betriebserlaubnis vorgesehen ist. Das angebrachte Versicherungskennzeichen war zudem nicht für das Fahrzeug ausgegeben und wurde zudem einige Tage vorher in Donauwörth gestohlen.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Jugendliche einem Erziehungsberechtigten übergeben und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Neben der strafrechtlichen Relevanz bestand nach derzeitigem Kenntnisstand auch kein Versicherungsschutz, was nicht nur strafrechtlich, sondern insbesondere auch im Falle eines Schadenseintritts, auch haftungsrechtlich zu berücksichtigen wäre. (dra)