Am 18.06.2026, um 20.35 Uhr, unterzog eine Streifenbesatzung in der Adolph-Kolping-Straße in Donauwörth den Fahrer eines E-Scooters einer allgemeinen Verkehrskontrolle. An dem genutzten Roller war keinerlei Kennzeichenplakette angebracht. Auf Vorhalt räumte der 56-Jährige ein, dass für das Fahrzeug keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen konnte, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft die freiwillige Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Behördenpost an. Nach einer eingehenden Belehrung bezüglich der Strafbarkeit einer erneuten Inbetriebnahme wurde der 56-Jährige vor Ort entlassen. Ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. (dra)