Eine 45-jährige Autofahrerin wollte am Morgen des 29.06.2026, um 08.15 Uhr, vom Ende des Einfädelstreifens Nordheim bei Donauwörth auf die bevorrechtigte Südspange der Bundesstraße 16 einfahren. Zur gleichen Zeit befuhr eine 31-jährige Frau mit einer Sattelzugmaschine die Bundesstraße mit geringer Geschwindigkeit in Richtung Donauwörth.
Die Pkw-Fahrerin zog dem aktuellen Erkenntnisstand zufolge trotz „Vorfahrt-Achten-Beschilderung“ knapp vor der Sattelzugmaschine auf die B16, da sie davon ausging, hineingelassen zu werden. Die Berufskraftfahrerin konnte den einscherenden Pkw im toten Winkel nicht wahrnehmen, woraufhin es zum Zusammenstoß kam.
Der Gesamtsachschaden der folgenden Kollision beläuft sich auf rund 5.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Die aufnehmenden Beamten zeigten die 45-Jährige wegen der Vorfahrtmissachtung an. (dra)