Onlinebetrug

Betrug über Online-Verkaufsplattform: 4.000 Euro futsch!

Bild: pixabay
Am Donnerstag wurde eine Frau beim Verkauf von Schuhen auf einem Online Anzeigenportal Opfer eines Betrugs. Nach einer gefälschten Zahlungsbestätigung entstanden unberechtigte Abbuchungen von ihrem Konto.

Am 02.07.2026 erstattete eine Frau aus dem Raum Donauwörth Strafanzeige wegen Computerbetrugs. Die Frau hatte auf einem Online-Anzeigenportal private Schuhe für ca. 40 Euro zum Verkauf inseriert. Ein vermeintlicher Käufer täuschte im Chat eine Bezahlung über die plattformeigene Funktion vor, woraufhin die Verkäuferin eine gefälschte Bestätigungs-E-Mail erhielt. Über einen darin enthaltenen Link wurde sie auf eine Seite geleitet, auf der sie eine Video-Verifizierung mittels Personalausweises durchführte und eine TAN ihres Kreditinstituts freigab. Später stellte die Geschädigte fest, dass unberechtigt knapp 4.000 Euro von ihrem Girokonto abgebucht worden waren.

Die Ermittlungen zu dem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Empfängerkonto dauern an. (dra)

Die Beamten raten allgemein:

  • Geben Sie bei Verkäufen niemals leichtfertig Ihre Bankdaten, E-Mail-Adressen oder Freigabe-TANs an unbekannte Chatpartner weiter.
  • Offizielle Verkaufsplattformen fordern Sie niemals dazu auf, sich für den Erhalt einer Gutschrift extern per Ausweisdokument oder Video-Ident-Verfahren zu verifizieren.
  • Überprüfen Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto regelmäßig, um im Schadensfall schnellstmöglich Ihre Bank sowie die Polizei zu kontaktieren.