Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte ein bislang unbekannter Täter im Namen der Firma des Geschädigten unbefugt zahlreiche Pakete per Nachnahme verschickt. Die Pakete unter falschem Namen enthielten minderwertige Dekorationsartikel. Durch verweigerte Annahmen und offene Forderungen entstand dem Geschädigten ein Schaden von mehr als 1.000 Euro.
Die Beamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten sowie Betruges ein. (dra)