Eine 66-Jährige aus dem Lechgebiet wollte auf einer Internetplattform Ware verkaufen. Es meldete sich ein Kaufinteressent und der Geschädigten wurde ein link übersandt, auf dem ersichtlich sein sollte, dass die Ware bezahlt wurde.
Die Geschädigte gab ihre Kreditkartendaten ein und stellte kurz darauf fest, dass ihre Kreditkarte mit einem mittleren vierstelligen Betrag belastet wurde. Zudem wurde ein Umsatz, ebenfalls in vierstelliger Höhe, auf ihrem Girokonto vorgemerkt. (dra)