Am Vormittag des 15.09.2025 führte eine Streife der PI Donauwörth verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen in der Dillinger Straße durch. Um 08.55 Uhr konnte im Rahmen einer Anhaltung ein 41-jähriger Autofahrer aus dem Raum Nürnberg keinen Führerschein vorweisen.
Nach einer Überprüfung durch die Beamten stellte sich heraus warum: Gegen den Mann bestand ein rechtskräftiges Fahrverbot und daher hatte dieser seinen Führerschein vor Fahrtantritt in amtliche Verwahrung gegeben. Die rechtlichen Folgen waren eine Unterbindung der Weiterfahrt sowie eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Fahren trotz Fahrverbots. (dra)