Waffengesetz

61-Jähriger bringt alte Munition zur Polizei

Symbolbild Bild: FOTOSTUDiO-Donauwörth | Fotograf Elmar Bschorer
Ein 61-Jähriger brachte aufgefundene Munition zur Polizei. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Polizei warnt vor eigenmächtigem Transport.

Ein 61-jähriger erschien am 02.02.2026, gegen 17:00 Uhr bei der Dienststelle, um Munition für Schreckschuss- und Signalwaffen abzugeben. Diese hatte er zuvor bei Aufräumarbeiten in seinem Haus aufgefunden und anschließend in einer Tasche zur Dienststelle transportiert. Da der Mann nicht im Besitz der notwendigen waffen- oder sprechstoffrechtlichen Erlaubnisse ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz eingeleitet. Die Munition wurde sichergestellt und der Vernichtung zugeführt. 

Die Polizei Rain rät in diesem Zusammenhang dringend dazu, von einem eigenmächtigen Transport abzusehen und bei der Dienststelle bzw. der zuständigen Waffenbehörde nachzufragen, um hier das weitere Vorgehen abzustimmen. Neben den rechtlichen Folgen ist dies ausdrücklich auch in der (Explosions-)Gefahr durch Berühren, Transportieren oder Manipulieren begründet. (dra)