In der Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 22:50 Uhr, wurde der Polizei ein Vorfall in der Bahnhofstraße gemeldet, bei dem in der Öffentlichkeit Feuerwerkskörper gezündet wurden. Nach dem Eingang des Anrufs machten sich sofort Polizeibeamte auf den Weg zum Einsatzort und konnten dort zwei bereits abgebrannte Feuerwerkskörper auf der Straße feststellen. Umgehend wurde eine Fahndung eingeleitet, bei der die Insassen eines in der Nähe geparkten Pkw befragt wurden.
Im Rahmen der Befragung stellte sich heraus, dass einer der beiden jungen Männer, ein 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis, für das Zünden der Feuerwerkskörper verantwortlich war. Der Mann stand zum Zeitpunkt der Kontrolle deutlich unter Alkoholeinfluss.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, das den Umgang mit Feuerwerkskörpern außerhalb der genehmigten Zeiten und Orte regelt, wird gegen den 21-Jährigen nun eine Anzeige erstellt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern auf der Straße stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch zu erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern nur in den dafür vorgesehenen Zeiten und unter den gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist. Bei Verstößen können empfindliche Strafen und Bußgelder verhängt werden. (dra)