Noch ist der Landkreis im roten Bereich. Das könnte sich aber im Laufe des Wochenendes ändern. Bild: RKI
Der Landkreis könnte am Wochenende den dunkelroten Bereich der Corona-Ampel erreichen. In einer Pressemitteilung informiert das Landratsamt nun darüber, was in diesem Fall zu tun wäre.

Weiterhin steigt der sogenannte Inzidenzwert auch im Landkreis Donau-Ries stark an. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, ist über das Wochenende mit dem Überschreiten des neu eingeführten Warnwertes „dunkelrot“ zu rechnen. Dieser tritt in Kraft, sobald die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist. Aktuell liegt der Landkreis laut RKI bei einem Wert von 90,4.

Welche Änderungen ergeben sich in der neuen Stufe?

Die geltenden Regelungen im Privatbereich bleiben unverändert. Es dürfen sich also bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten oder mehrere Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Änderungen ergeben sich allerdings für die Zuschauer von Sport- und Kulturveranstaltungen wie beispielsweise Fußballspiele oder Kinobesuche. Hier gilt in der neuen Stufe eine Obergrenze von 50 Personen – unabhängig davon ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet. Zudem Wird die Sperrstunde um eine weitere Stunde auf dann 21.00 Uhr verschoben.

Ab wann gilt „dunkelrot?“

Die neue Stufe gilt ab dem Tag, der auf das erstmalige Überschreiten des Warnwertes folgt. Dies gilt immer ab 0.00 Uhr. Diese Nennung erfolgt auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de

"Aktuell hat unser Landkreis den Wert 100 nicht überschritten. Sollte dies passieren, wird dies auf dieser Internetseite bekannt gegeben. Konkret bedeutet dies: Wird der Landkreis noch heute mit einem Wert von über 100 genannt, gilt die 50 Personen-Beschränkung ab Samstag, 0.00 Uhr. Wird der Landkreis morgen mit einem Wert von über 100 genannt, gilt die 50 Personen-Beschränkung ab Sonntag und überschreitet der Landkreis den Wert nicht, gelten die bisherigen Regelungen", heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes.

Insbesondere Gewerbetreibenden und Vereinen, welche besonders von den Regelungen betroffen sind, wird empfohlen die mögliche Listung im Blick zu behalten.

Rößle fordert klare Vorgaben

Landrat Stefan Rößle kritisiert in dem Zusammenhang, dass durch immer neue staatliche Regelungen selbst für die Ämter die aktuell geltenden Grundlagen immer undurchsichtiger werden und für den Bürger erst recht nicht mehr nachvollziehbar sind. Einheitliche, klare Vorgaben, auch mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf als Handlungsgrundlage für die Landratsämter und auch für unsere Bürger wären dringend erforderlich, so der Landrat.(pm)