Wildunfälle

Wildunfälle müssen umgehend gemeldet werden – sonst drohen Bußgelder

Symbolbild Bild: pixabay
Nachdem Wildunfälle insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei vermehrtem Nebel auftreten, weist die Jagdbehörde des Landkreises Donau-Ries auf die gesetzlichen Meldepflichten bei Wildunfällen mit Schalenwild hin.

Im schlimmsten Fall können Tiere unnötig leiden, außerdem drohen Bußgelder. Unter Schalenwild sind alle Paarhufer wie Rehe und Wildschweine sowie auch das nur vereinzelt auftretende Damwild zu verstehen, die unter das Jagdrecht fallen. Unfälle mit derartigem Wild sind nach dem Bayerischen Jagdgesetz unverzüglich, also so schnell wie möglich dem örtlich zuständigen Jagdpächter oder ersatzweise der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Die Meldung sollte, wenn es der Empfang zulässt, direkt an der Unfallstelle erfolgen. Andernfalls muss sie unverzüglich bei der nächsten Gelegenheit nachgeholt werden. Eine Anzeige erst Stunden oder gar Tage später dagegen ist nicht mehr als unverzüglich angesehen. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer gemäß dem Bayerischen Jagdgesetz mit einem Bußgeld rechnen. 

Hintergrund dieser Regelung ist eine schnelle Absicherung der Unfallstelle. Auf diese Weise ist es dem örtlichen Jäger auch möglich das verletzte oder tote Wildtier zügig zu versorgen. Denn es gibt Fälle in denen die Tiere noch nach dem Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen verletzt in angrenzende Felder oder Wälder flüchten können. Dabei verenden diese des Öfteren erst einige Zeit später an ihren Verletzungen. Durch das Verständigen des zuständigen Jagdpächters kann ein längeres Leiden der betroffenen Tiere verhindert und die Unfallstelle schnell gesichert werden. Darüber hinaus ist eine Meldung vorgenannter Wildunfälle auch für die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung erforderlich, die Voraussetzung für die spätere Schadenübernahme der Versicherung ist. (dra)