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Auf Drängen des BBVs hat das Bundeskabinett nun auch Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft beschlossen.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurde das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Die wirtschaftlichen Folgen versucht Bayern und die Bundesregierung durch umfangreiche Hilfsprogramme abzufedern. Viele Betriebe versuchen mit Kurzarbeit und Ausstellung von Mitarbeiten ihre Unternehmen zu retten.

Mit der Schließung der deutschen und europäischen Außengrenzen können derzeit keine Saisonarbeitskräfte mehr nach Deutschland einreisen. Gerade unsere Sonderkulturbetriebe und auch Biobetriebe benötigen jetzt im Frühjahr viele Saisonarbeitskräfte, um die anstehenden Arbeiten bewerkstelligen zu können, sagt Michael Stiller, Geschäftsführer des BBV Donauwörth.

Auf Drängen des BBVs hat das Bundeskabinett nun auch Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft beschlossen. Unter anderen wurde durch die Ausweitung der 70-Tageregelung auf 115 Tage, mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitregelung sowie die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen die Möglichkeit geschaffen, dass auch deutsche Arbeitnehmer leichter in der Landwirtschaft vermittelt werden können.

Um Personen die in Kurzarbeit oder arbeitslos sind eine Beschäftigung zu bieten, hat der BBV gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinenringe e.V. und dem Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern e.V. das Portal www.daslandhilft.de ins Leben gerufen. Darüber hinaus können Personen, die auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mithelfen möchten über die Plattform www.Saisonarbeit-in-Deutschland.de sich ein Bild machen von der auszuübenden Tätigkeit und können direkt mit dem Betrieb Kontakt aufnehmen. Auch die Agentur für Arbeit ist über diese Vermittlungsportale informiert und steht für Anfragen zur Vermittlung auf landwirtschaftlichen Betrieben unter der Telefonnummer 0906/788 217 zur Verfügung. Getreu nach dem Motto „Bayern hält zusammen, Bayern hilft sich gegenseitig“. (pm)