Anpassung

AWV führt neue Regelung für Elektrogeräte und Batterien ein

Thekenmodel Bild: © AWV – Elke Hirner
Ab dem 01. Juli passt der AWV seine Abläufe an neue gesetzliche Vorgaben an. Für Elektrogeräte und Batterien gelten dann neue Regelungen.

Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) informiert über Änderungen bei der Annahme von Elektroaltgeräten und Batterien an den Recyclinghöfen. Im Zuge der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes (ElektroG4) das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gelten neue Anforderungen an die Sammlung und Sortierung von Elektroaltgeräten.

Ziel der gesetzlichen Änderung ist es, die Entsorgung von Elektrogeräten sicherer zu gestalten und die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu verbessern. Insbesondere sollen Brandrisiken durch Lithium-Batterien reduziert und Umweltbelastungen minimiert werden. Dies führt ab 01. Juli diesen Jahres zu Änderungen bei der Annahme von Elektrogeräten und Batterien im AWV-Gebiet.

Einführung eines “Thekenmodells”

Eine zentrale Neuregelung ist das sogenannte „Thekenmodel“. Künftig dürfen Elektrogeräte und Batterien auf den Recyclinghöfen unter anderem ausschließlich durch dafür geschultes Personal entgegengenommen werden. Die neuen Vorschriften können nicht an allen Recyclinghöfen umgesetzt werden. Daher muss die Annahme von Elektroaltgeräten und Batterien auf die folgenden Recyclinghöfe beschränkt werden: Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth Binsberg, Donauwörth-Glockenfeldweg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen, Rain am Lech, Wemding und Wertingen.

Ausgenommen sind E-Bike-Akkus, diese werden nur auf den Recyclinghöfen in Dillingen, Gundelfingen/Lauingen, Donauwörth-Binsberg, Nördlingen, Wertingen und Rain am Lech angenommen.

Unverändert bleibt

Elektrogeräte dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden. Falsch entsorgte Akkus und Batterien verursachen Brände in den Haushalten, Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Eine korrekte Entsorgung schützt daher nicht nur die Umwelt, sondern auch Menschenleben und Gebäude. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher unerlässlich. Elektrogeräte und Batterien können weiterhin auch im Handel kostenfrei zurückgegeben werden. (dra)