AWV

Neue Regelungen an den Grünsammelplätzen

Bild: AWV – Sylvia Meyer
Auf den Grünsammelplätzen des AWV Nordschwaben (AWV) gibt es einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Hackschnitzelfähiges Material sortieren

Wer hackschnitzelfähiges Material anliefern will, sortiert dieses am besten, da künftig zwischen Astmaterial mit Grünanhaftung und solchem ohne Laub und Nadeln unterschieden wird. 

Um sortenreine Hackschnitzel zu erhalten ist es notwendig Astmaterial mit Grünanhaftung entsprechend abzusieben. Grund hierfür ist, dass bei der Verbrennung weniger Asche anfällt und der Brennwert erhöht wird. Um diesen Mehraufwand zu finanzieren, erhebt der AWV eine Gebühr von 2 Euro pro angefangene 250 Liter für holzigen Baum- oder Strauchschnitt, der mit Laub oder Nadeln behaftet ist. 
Thuja-Geäst enthält Stoffe, die bei der Verbrennung die Rohre der Anlagen korrodieren lassen. Daher wird dieses grundsätzlich als Grüngut zur Kompostierung angenommen.

Kostenlose Annahme von sortenreinem Astwerk ohne Grünanhaftung

Der AWV weist darauf hin, dass sortenreines Astwerk weiterhin kostenfrei angenommen wird. Besonders im zeitigen Frühjahr sowie im späten Herbst oder Winter ist das Astwerk in der Regel laubfrei und ohne anhaftendes Grüngut und kann daher kostenlos entsorgt werden. 

Winterschnitt der Gehölze

Die Blattlosigkeit der Bäume und Sträucher im Winter kann zudem genutzt werden, um deren Struktur besser zu erkennen und gezielt wie auch schonend zu schneiden. So kann die Form der Pflanzen optimiert und das zukünftige Wachstum gefördert werden.

Der Winterschnitt sollte idealerweise an trockenen, frostfreien Tagen von Anfang November bis Ende Februar durchgeführt werden. (dra)