Vortragsresultate

Qualifizierungschancengesetz – welche Chancen stecken in dem Gesetz für die Beschäftigten und Betriebe?

Agentur für Arbeit Infoveranstaltung zum Thema „Qualifizierungschancengesetz“. Bild: Inge Großkopf_Agentur für Arbeit Donauwörth
Bei der Infoveranstaltung der Agentur für Arbeit Donauwörth und der IG Metall Augsburg am letzten Donnerstag wurden Betriebsräte über das Thema „Qualifizierungschancengesetz“ informiert.

Denn es gibt wohl kaum einen Betrieb, der noch genügend qualifiziertes Fachpersonal beschäftigt oder findet. Auch Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt. Norbert Gehring, stellvertretender Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Donauwörth, der selbst als Jugendlicher eine Lehre als Industriemechaniker machte, verdeutlichte zu Beginn der Informationsveranstaltung, dass „lebenslanges Lernen“ keine Floskel ist und „jede Qualifizierung besser ist als keine“!

„Denn eines ist sicher“, erläuterte er zu Beginn der Veranstaltung: „Die Arbeitswelt und die Tätigkeiten verändern sich – die Transformation ist in vollem Gange. Wie hoch die Gefahr ist, dass Roboter einem den Job wegnehmen und man ganz raus ist? Ganz so einfach kann man das nicht sagen. Tatsächlich ver-schwinden Berufe eher selten, aber sie verändern sich: Manche Tätigkeiten werden automatisiert; andere weiterhin von Menschenhand erledigt, selbst wenn sie automatisierbar sind. Neue Tätigkeiten kommen hinzu, vor allem, um die neuen Technologien einsetzen zu können.“ Sein Tipp: Vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) gibt es eine interessante Internetseite, den sog. Futuromat: https://job-futuro-mat.iab.de/ . Einfach Beruf eingeben und man erfährt, wie viel Prozent der Tätigkeit theoretisch substitu-ierbar ist.

Der Vortrag von Marco Iaconisi (Teamleiter Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur) brachte es dann auf den Punkt, was dieses Qualifizierungschancengesetz (QCG) den Firmen und Beschäftigten ermöglichen kann. Wen oder was unterstützt das QCG? Im Gesetz gibt es im Grunde zwei verschiedene beschäftigte Personengruppen, die eine Qualifizierung bis zu 100 Prozent finanziert bekommen können.

1. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die diesen nachholen wollen!

Ungelernte Beschäftigte die einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (auch Vorbereitung Externen-prüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) - extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern beim Arbeitgeber (nur Berufsabschlüsse) erwerben wollen, können gefördert werden. In der Veran-staltung waren auch Teilnehmer, die bereits Erfahrungen mit der Förderung hatten. Eindeutig war ihre Meinung, dass ist eine Win-win-Sache. Die Vorteile liegen auf der Hand. Mitarbeitende fühlen sich wert-geschätzt, haben eine berufliche Perspektive und verdienen während der Ausbildung ihr volles Gehalt. Die Arbeitsagentur erstattet dem Betrieb einen Großteil der Lohnkosten. Der Arbeitgeber bildet einen Azubi aus, den er bereits bestens kennt. Der Beschäftigte kennt den Betrieb und die Arbeitsabläufe. Nach der Ausbildungszeit hat der Betrieb eine Fachkraft mehr und kann zukünftig seinen Fachkräftemangel selber reduzieren!

2. Beschäftigte mit Berufsabschluss, die eine Anpassungsqualifizierung benötigen!

Auch Iaconisi wies auf den Strukturwandel bzw. Wandel der Arbeitswelt hin. Deshalb informierte er über die Fördermöglichkeit von QCG zur Anpassungsqualifizierung. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber muss ein Qualifizierungsziel festgelegt werden. Der Weiterbildungskurs muss extern bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden und einen Umfang von mindestens 121 Zeitstunden haben. TIPP: Zugelas-sene Bildungsträger und Kurse sind im Internet zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/kursnet).

Die Arbeitsagentur unterstützt im Rahmen aller ihrer gesetzlichen Möglichkeiten beraterisch und insbeson-dere auch finanziell. Die Betriebe stellen die Förderanträge für das QCG bei ihren Ansprechpartnern der Arbeitgebervermittlung. Sehr gerne beraten diese die Arbeitgeber individuell und geben detaillierte Aus-künfte über die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen.