26. Juni 2022, 11:31
Ratgeber

Das erste Auto – und nun?

Der erste eigene Wagen bedeutet Freiheit, bringt aber auch Kosten mit sich. Doch was ist dabei im Einzelnen zu beachten? Bild: Denis Rohnovsky – 208122674 / Adobe Stock
Für viele junge Menschen ist das erste Auto eine ganz besondere Erinnerung. Auf welche Hürden Autobesitzer*innen nach dem Kauf achten müssen

Es gibt Dinge im Leben, an die man sich noch auf dem Sterbebett erinnern wird. Das erste eigene Auto gehört definitiv dazu. Nicht selten ist die spätere Erinnerung geschönt, dennoch war auch das klapprige alte Auto zuerst das schönste Gefährt, das man je gefahren ist. Doch was auch immer im eigenen Garagenhof steht, es gibt so einige bürokratische Hürden zu meistern. Dieser Artikel erklärt, was passiert, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist und das Auto den Besitzer wechselt

Wagen anmelden

Dieser Punkt ist wichtig, denn ohne die Anmeldung funktioniert nichts. Die Frage ist eigentlich, wer den Wagen anmeldet. Denn etliche Autohäuser bieten einen Anmeldeservice, sodass der Käufer recht wenig Arbeit hat. Einige Punkte müssen dennoch abgeklärt sein und vorliegen:

  • Personalausweis – ohne diesen ist eine Anmeldung nicht möglich. Autohäuser arbeiten meist mit Kopien der Personalausweise. Wer den Wagen selbst anmeldet, der muss seinen Personalausweis einfach nur vorlegen.
  • Fahrzeugpapiere – auch sie müssen vorlegt werden. Die Rede ist sowohl von der stets mitzuführenden Zulassungsbescheinigung als auch von dem Fahrzeugbrief. Sollte der Wagen finanziert sein, so wird der Brief nach der Zulassung an die Bank übermittelt. Die übliche Zulassungsbescheinigung wird neu ausgestellt, sodass jeder Halter immer eine neue Variante, die die Vorbesitzer auflistet, erhält.
  • Versicherungsbescheinigung – die elektronische Versicherungsbescheinigung ist bei der Zulassung vorzulegen. Meist senden die Versicherungen den Code automatisch an die Behörde, doch sollte ein eigener Nachweis mitgenommen werden.
  • Kennzeichen – wer ein Wunschkennzeichen vorab angemeldet hat, der kann das Kennzeichen direkt mitbringen. Alternativ erhält der Fahrzeughalter die Kenndaten, lässt das Kennzeichen drucken und bekommt im letzten Schritt die notwendigen Aufkleber.

Die Zulassung erfolgt immer am eigenen Wohnort – Zulassungsstellen lassen sich heutzutage ohne Probleme bequem im Netz finden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Wagen nicht auf einen selbst, sondern auf die Eltern angemeldet wird. In diesem Fall könnte das Auto in Hamburg (Wohnort der Eltern) gemeldet werden, während man selbst in Stuttgart lebt. Der Autohalter muss übrigens nicht mit dem Autokäufer übereinstimmen.

Versicherung

Die Autoversicherung ist für Führerscheinneulinge ein absoluter Knackpunkt. Sie ist teuer, denn:

  • Führerscheinneuling – die Versicherung sieht die fehlende Fahrpraxis und stuft den Fahrer automatisch als Risiko ein.
  • Junger Fahrer – Führerscheinneulinge sind meist recht jung, also unter 25 Jahren (oder 27 Jahren, versicherungsabhängig). Auch diese Fahrer gelten als Risiko.

Im Grunde kann eine Versicherung einen jungen Führerscheinneuling auf 240 Prozent einstufen. Er zahlt also einen wesentlich höheren Beitrag als die meisten anderen Autofahrer. Im Kern ist eine solche Versicherungssumme für Fahranfänger kaum zu stemmen Allerdings gibt es ganz legale Möglichkeiten:

  • Zweitwagen – die Eltern melden den Wagen über sich als Zweit- oder Drittwagen an. In diesem Fall würde der Fahranfänger "auf den Prozenten der Eltern" fahren und somit weniger zahlen. Dasselbe funktioniert natürlich auch mit den Großeltern oder einem älteren und fahrerfahreneren Geschwisterkind.
  • Vorteile – der neu dazukommende Versicherungsvertrag läuft über einen geringeren Schadenfreiheitsrabatt. Die Beiträge sind also schon günstiger. Zudem bietet fast jede Versicherung Rabatte für jeden weiteren Vertrag an. Handelt es sich beispielsweise um den Drittwagen, so sind die Beträge deutlich günstiger.
  • Ausnahmen – diese Variante funktioniert nur, wenn der eigentliche Versicherungsnehmer seit Jahren unfallfrei ist und somit über eine niedrige Schadenfreiheitsklasse verfügt. Anderenfalls sind die Einsparungen deutlich niedriger.
  • Abklärung – wichtig ist die Abklärung, was geschieht, wenn das Kind einen Unfall verursacht. Werden nur diese Prozente hochgestuft oder die aller Verträge?

Bei neueren Versicherungsverträgen ist allerdings Vorsicht geboten. Zumeist sparen Erwachsene, indem sie junge Fahrer ausschließen oder allgemein Fremdfahrer verbieten. Beim ersten eigenen Auto darf diese Regelung natürlich nicht gewählt werden, denn sonst dürfte man selbst das eigene Auto nicht fahren, weil man zu jung ist und nicht als Fahrer im Versicherungsvertrag benannt wurde.

Achtung: Müssen auch die alten Verträge geändert werden, so kann sich das nachteilig auf die gesamten Versicherungsbeiträge auswirken. Es ist allerdings gut möglich, dass eine Versicherung nicht beim Wagen vom Jungspund auf die Altersgrenze und den Fremdfahrer verzichtet, diese aber bei den anderen Verträgen bestehen lässt. Vorab ist also die Abklärung nötig.

Und was ist, wenn man schließlich eine eigene Kfz-Versicherung wünscht? Als Kind lassen sich die Schadensfreiheitspunkte nicht übertragen, das heißt, man wird automatisch wieder höher eingestuft. Allerdings gelten die schadensfreien Jahre als Maßstab. Bei der ersten eigenen Versicherung wird also nicht mit 240 Prozent gestartet, sondern im Schnitt mit rund 80-100 Prozent.

Bild: Sandor Jackal – 37447313 / Adobe Stock

Weitere Kosten

Welche weiteren Kosten auf den Fahranfänger zukommen, hängt auch mit vom Fahrzeug ab. So kostet ein E-Auto beispielsweise keine Steuern, ein Neuwagen läuft zuerst steuerfrei, ein Gebrauchtwagen hingegen (außer im E-Auto-Fall) vollständig auf Steuern. Und welche Kosten kommen diesbezüglich auf Autohalter zu?

  • Berechnung – die Kfz-Steuer variiert von Stadt, Land und Bundesland. Grundsätzlich spielt der Hubraum eine tragende Rolle, wie auch die Antriebsart. Es ist sinnvoll, schon vor dem Autokauf die Steuern im Blick zu behalten. Hinzu kommt die CO2-Steuer, die Autohalter zu entrichten haben. Beim Bund lässt sich die Kfz-Steuer berechnen.
  • Abrechnung – die Kfz-Steuer wird einmal jährlich fällig. Sie sollte übrigens keinesfalls ignoriert oder vergessen werden, denn sie wird recht gnadenlos inklusive Kontensperrung eingezogen.

Eine andere Kostenfrage ist der Treibstoff. Aktuell sind die Treibstoffe extrem teuer, sodass vielen Autofahrern der Spaß am Fahren ohnehin vergeht. Doch selbst zu anderen Zeiten empfiehlt es sich, die Spritpreise zu vergleichen und möglichst zu ungewöhnlichen Zeiten zu Tanken. So zeigt es sich, dass montags und freitags die Spritkosten deutlich höher sind als beispielsweise am Mittwoch um 14:00 Uhr.

Und mit welchen Kosten ist sonst fest zu rechnen?

  • Inspektionen – wer das Auto gut pflegen möchte, der muss es regelmäßig zur Inspektion bringen. Allerdings gibt es hier ein sich haltendes Missverständnis: Die Inspektion muss nicht ausschließlich in der Vertragswerkstatt stattfinden, denn jede zertifizierte Werkstatt darf eine solche durchführen.
  • TÜV – alle zwei Jahre ist dieser Termin Pflicht, denn er entscheidet über die Gültigkeit der Zulassung. Tipp: Der TÜV sollte gleich mit einem Check verbunden werden. So wird der Wagen vorab geprüft, repariert und dem Prüfer vorgestellt. Etwaige kostenpflichtige Nachprüfungen lassen sich so vermeiden.
  • Reparaturen – auch wenn sie nicht anstehen: Monatlich sollten zwischen 50 – 100 Euro zur Seite gelegt werden.
  • Ersatzteile – das sind insbesondere die Reifen. Je nach Fahrweise und Fahrstrecke müssen die Reifen nach zwei bis drei Jahren erneuert werden.
  • Kleinigkeiten – Eiskratzer, Schutzmatte, Türschlossenteiser, Frostschutzmittel – all diese Kleinigkeiten fallen mit unter die Kosten für das Fahrzeug.

Parkplatz

Wer im Haus der Eltern lebt, der hat es wahrscheinlich einfach, da der Parkplatz vorhanden ist. Bei einer Mietwohnung kann es schon problematischer werden, denn wer nicht auf der Straße stehen oder auf den Außenparkplätzen parken möchte, der muss sich um eine Lösung bemühen:

  • Garage – sie muss gerade bei größeren Gesellschaften extra gemietet werden. Die Wartelisten sind gerade in Großstädten lang, sodass sich Autofahrer möglichst frühzeitig bemühen sollten.
  • Parkausweise – in einigen Regionen ist es schlichtweg nicht erlaubt, einfach an der Straße zu parken oder eine Parkbucht zu nutzen. Ein Parkausweis ist notwendig. Dieser wird bei der zuständigen Stadt beantragt und kostet eine jährliche Gebühr. In einigen Fällen trägt der Vermieter einen Teil der Kosten, doch sollte sich darauf niemand verlassen, da es keine rechtliche Grundlage für diese Kulanz gibt.
Gerade im Bereich der Versicherung geht es bei Fahranfängern durchaus um viel Geld – hierbei sollten alle Möglichkeiten ausgelotet werden. Bild: Grecaud Paul – 187470676 / Adobe Stock

Fazit – das erste Auto bedeutet Planung

Natürlich ist die Anschaffung des ersten eigenen Autos unheimlich spannend. Dennoch sollten die Gegebenheiten geprüft werden, damit die Kosten nicht den Wert der Nutzung übersteigen. Die Anmietung einer Garage kann bei Gesellschaften teils Jahre dauern, auch der Parkausweis benötigt einige Wochen, bis er ausgestellt wird. Wichtig ist die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung und die dazugehörige Überlegung, ob der Wagen auf einen selbst oder auf ein Familienmitglied angemeldet wird.