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Landfrauen im Bayerischen Bauernverband werben für Milch im EU-Schulprogramm.

„Milch und Milchprodukte sind wichtige Bestandteile einer gesunden Ernährung – gerade für Kinder“, betont Kreisbäuerin Nicole Binger aus Mertingen zum Weltschulmilchtag am 27.September 2023. Die Landfrauen im Bayerischen Bauernverband nehmen diesen Termin auch zum Anlass, bei Kindergärten und Schulen für die Beteiligung am „EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse“ zu werben.

Über das „EU- Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse“, das aus Landes- und EU-Mitteln finanziert wird, erhalten Kinder von Kindergärten, Grund- und Förderschulen kostenlos Milch und ausgewählte Milchprodukte, wobei in Bayern ausschließlich reine Milchprodukte ohne Zuckerzusatz gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Kindergarten bzw. die Schule am „EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse“ teilnimmt.

„Mit der Verteilung kostenloser Milch und Milcherzeugnisse kommen die Kinder auf den Geschmack und sie erfahren nebenbei, was gesunde Ernährung ausmacht. Milch und Milchprodukte sind leicht verdaulich und liefern Energie für Gehirn und Muskeln. Außerdem unterstützt der wertvolle Mineralstoff Calcium das Knochenwachstum. Milch gehört deshalb zu einer gesunden Pause“, findet Kreisbäuerin Binger.

Und noch einen Vorteil sieht Nicole Binger im EU-Schulprogramm: „Wenn Betriebe aus der Region Schulen und Kindergärten beliefern, stärkt dies auch unsere heimische Landwirtschaft. Und eine größere Nachfrage der Einrichtungen wäre zugleich ein Anreiz für noch mehr regionale Lieferanten, ins Programm einzusteigen“.

Jeder als Lebensmittelunternehmer registrierte Betrieb kann einen Antrag auf Zulassung als Lieferant im EU-Schulproramm an die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAK) stellen. Alle Informationen und Anträge dazu unter www.schulprogramm.bayern.de. Sobald der Betrieb als Lieferant zugelassen ist, können sich interessierte Einrichtungen mit dem Betrieb in Verbindung setzten und einen Vertrag abschließen.

Die Lieferantenliste kann ebenfalls unter der angegebenen Internet-Adresse eingesehen werden. (pm)