Ein 24-jähriger Rollerfahrer wurde am 27.03.2020, um 17.25 Uhr, im Dr.-Michael-Samer-Ring angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Der junge Donauwörther besaß keinen Führerschein, was jedoch für die Fahrt zwingend erforderlich gewesen wäre. Zudem war das Zweirad nicht pflichtversichert - bei einem Unfall hätte also keinerlei Fremdschadenregulierung durch eine Versicherung stattfinden können.
Die kontrollierenden Beamten leiteten ein Strafverfahren, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein. Zudem wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. (pm)