Symbolbild Bild: Diana Hahn
Im Zuge von Umbaumaßnahmen in einem Einfamilienhaus in Harburg hat ein 37-Jähriger die entfernte Asbest-Vertäfelung verbotenerweise in seinem Garten gelagert. Eine fachgerechte Entsorgung blieb aus.

Ein 37-jähriger Mann renovierte in einem Harburger Ortsteil sein freistehendes Einfamilienhaus. Im Zuge dieser Umbaumaßnahmen entfernte er die asbesthaltige Vertäfelung von der Fassade und lagerte diese verbotswidriger Weise im Garten vor dem Anwesen. Eine Streife der PI Donauwörth stellte den Umstand im Zuge von Ermittlungen an der Anschrift am 31.03.2021 um 15:45 Uhr fest. 

Da die Faserzementfragmente mit Asbest durchsetzt sind, war die dortige Lagerung verboten. Eine fachgerechte Entsorgung unterblieb zunächst ebenfalls. Daher wurde polizeilicherseits eine Strafanzeige wegen Verdachts auf „Unerlaubten Umgang mit Abfällen“ aufgenommen. Dieser Straftatbestand sieht einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Die juristische Bewertung obliegt nun der zuständigen Staatsanwaltschaft. (pm)