Ein 51-jähriger Donauwörther tätigte am 14.06.2020, um 19.08 Uhr, telefonisch einen Notruf und schilderte der polizeilichen Einsatzzentrale einen dringenden, gesundheitlichen Notfall. Daraufhin wurde er zur integrierten Leitstelle verbunden. Gegenüber dem Notrufdisponenten gab der Mann an, Blut zu erbrechen und dringend einen Arzt zu benötigen.
Die daraufhin schnellstens zu dem 51-Jährigen entsandte RTW-Besatzung, die wenige Minuten später eintraf, konnte jedoch keinerlei medizinische Beeinträchtigung erkennen, die auf einen Notfall schließen ließ.
Das angebliche Opfer gab der Rettungswagenbesatzung gegenüber an, dass er “nur eben den Blutzucker gemessen“ bekommen wolle. Auf Vorhalt, dass dies kein Grund für die Absetzung eines Notrufes sei, gab der Arbeitssuchende an, dass das “schließlich alles das Amt zahle” und er sofort die entsprechende Messung erwarte. Eine verständigte Streifenbesatzung der PI Donauwörth zeigte den Mann wegen des Verdachts einer Straftat des Missbrauchs von Notrufen nach dem StGB an. Entsprechende Datensicherungen wurden angefordert. (pm)