21. April 2020, 10:51
Bayerisches Jagdgesetz

60-Jähriger meldet Wildunfall erst nach einem Tag

Symbolbild Bild: pixabay
Ein 60-jähriger Pkw-Fahrer erfasste am 20. April auf der B 4 bei Bamberg ein Reh. Erst einen Tag später meldete er den Unfall der Polizei.

Ein 60-jähriger Autofahrer erschien am frühen Morgen des 21.04.2020 auf der Dienststelle der PI Donauwörth und meldete, dass er tags zuvor auf der Bundesstraße 4 bei Bamberg eine Kollision mit einem Reh hatte. Das Wildtier wurde vom Pkw erfasst und flüchtete anschließend verletzt von der Fahrbahn. Für die Kfz- Versicherung des Mannes konnte aufgrund eindeutiger Spurenlage eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt werden. Jedoch zeigten die Donauwörther Beamten den 60-Jährigen wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Jagdgesetz an, da er den Unfall nicht unverzüglich gemeldet hatte. Dem Wildtier wurde somit unnötiges Leid zugefügt. Eine zeitnahe Versorgung durch einen verständigten Jagdpächter war daher nicht mehr möglich. (pm)