Serientäterin

66-Jährige ist für Sachbeschädigungen in Nördlingen verantwortlich

Symbolbild Bild: pixabay
Im Stadtgebiet Nördlingen und besonders im Bereich der Reimlinger Mauer häuften sich die Vandalismus-Straftaten im vergangenen Jahr. Nun konnte eine 66-jährige Nördlingerin als Serientäterin ermittelt werden.

Die sogenannten Vandalismus-Straftaten haben im Bereich der Polizeiinspektion Nördlingen im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Der Anstieg von 127 auf 179 solcher Taten war hauptsächlich auf den Stadtbereich Nördlingen bezogen, wo alleine 141 dieser Delikte registriert wurden. Über ein Drittel der Nördlinger Sachbeschädigungen entfiel auf den Bereich der Reimlinger Mauer.

Seit September 2021 häuften sich die Vandalismus-Fälle An der Reimlinger Mauer. So wurden u.a. Eier an Hauswände geworfen, Autos mit Farbe übergossen, Türschlösser verklebt und die Hausfassaden mit Farbe besprüht bzw. beschmiert. Trotz intensiver Ermittlungsarbeit und polizeilichen Überwachungsmaßnahmen konnte zunächst kein konkreter Tathinweis gewonnen werden.

Auch bei den folgenden Taten ließ der zunächst unbekannte Täter keinerlei zeitlichen Rhythmus bzw. eine Regelmäßigkeit erkennen. Gleichwohl hatte die Nördlinger Polizei einen vagen Tatverdacht, der allerdings zu keinen weiteren polizeilichen Maßnahmen berechtigte.

Nachdem Ende des Jahres 2022 die Serie für kurze Zeit abbrach, wurden ab Februar wieder Sachbeschädigungen und Schmierereien im Stadtgebiet festgestellt und zur Anzeige gebracht. Zunächst haben unbekannte Täter verschiedene Bauwerke im gesamten Stadtgebiet Nördlingen mit schwarzer Farbe besprüht. So stellten Mitarbeiter der Stadt Nördlingen Mitte Februar mehrere Graffitis u.a. an der Wemdinger Unterführung, an einer Mauer am Karl-Schlierf-Platz, an der Höhnbrücke, am Löpsinger Graben und am Reimlinger Tor fest. Auch an der Reimlinger Mauer begann der*die Unbekannte im Frühjahr 2023 wieder mit seinem bzw. ihrem kriminellen Treiben.

Verdacht der Polizei bestätigt sich

In der Nacht vom 21. auf den 22. April wurden zwei Hausfassaden mit roter Farbe beschmiert. Die eingesetzten Beamten begaben sich aufgrund der geschilderten Vermutung nach der Anzeigenaufnahme zum Wohnanwesen der in Frage kommenden Dame. Auf dem Weg dorthin fanden die Beamten einen kleinen roten Farbtropfen am Eingangsbereich deren Anwesens. Ein Hinweis dafür, dass die Polizisten auf dem richtigen Weg waren.

Nachdem die Hausbewohnerin den Beamten bereitwillig öffnete und mit einem Tatvorwurf konfrontiert wurde, räumte sie die beiden Sachbeschädigungen ein.
In einer eingehenden Folgevernehmung gestand die 66-Jährige eine Vielzahl der insgesamt 54 zur Anzeige gebrachten Sachbeschädigungen allein begangen zu haben. Der verursachte Gesamtschaden dürfte bei ca. 15.000 Euro liegen.

Nach einem Motiv befragt, warf die Frau den Anwohnern der Reimlinger Mauer vor, dass diese sie und ihren Freund nicht akzeptieren würden.
Nach ihren durchaus glaubhaften Angaben ist sie für die Schmierereien im übrigen Stadtgebiet (meist in schwarzer Farbe und mit Schriftzügen) nicht verantwortlich.

Polizeichef Walter Beck zeigt sich erfreut über den Ermittlungserfolg: „Vandalismus ist nichts anderes als Zerstörungswut. Als Antrieb werden oft Suff, Frustration oder die sog. Mutprobe genannt. Die Ermittlungen gestalten sich meist schwierig, weil Zeugenhinweise bzw. Videoaufnahmen fehlten. Die Täter verursachen nicht nur hohe Sachschäden, sondern verunsichern auch die Anwohnerschaft. Um so mehr freut es mich, dass sich die Hartnäckigkeit meiner Kolleginnen und Kollegen in diesem Fall ausgezahlt hat.“

Weitere Sachbeschädigung geklärt

Völlig unabhängig von diesem Ermittlungserfolg konnte auch eine Sachbeschädigung in der Steingass-Tiefgarage geklärt werden. Hier kamen die Nördlinger Beamten durch die Auswertung von Kameraaufnahmen drei jungen Frauen auf die Spur.

Diese hatten am Nachmittag des 14. April mit schwarzer Farbe diverse Schriftzüge und Grafiken an die Wand der Tiefgarage geschmiert. Ein Beamter erkannte auf einer der Aufzeichnungen eine 14-Jährige, die ihm bereits aus anderer Angelegenheit bekannt war.

Die 14 und 15 Jahre alten Mädchen werden sich für den Schaden nun verantworten müssen. (pm)