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Nach langwierigen Ermittlungen konnte jetzt ein 20-Jähriger ermittelt werden, der seit Mitte letzten Jahres für das Bekleben zahlreicher Verkehrsschilder mit "Fan-Aufklebern" verantwortlich war. Diese Schilder wurden durch die Aufkleber teilweise unleserlich und mussten sogar ausgetauscht werden.

Seit dem Spätsommer 2020 wurde im Stadtgebiet Donauwörth und den angrenzenden südlichen Gemeinden vermehrt festgestellt, dass durch Fußballfans Aufkleber der jeweiligen Vereine illegal an zahlreichen Verkehrsschildern angebracht wurden. In einer nahezu rivalisierenden Art und Weise wurden hierbei die Aufkleber der gegnerischen Fans immer wieder überklebt. Mehrere Verkehrsschilder wurden dadurch derart unleserlich bzw. beschädigt, dass diese ausgetauscht werden mussten. Der Gesamtschaden beziffert sich auf einen deutlich vierstelligen Betrag.

Zeuge gibt entscheidenden Hinweis

Nachdem im Januar diesen Jahres an mehreren Verkehrszeichen an der Kreisstraße von Asbach-Bäumenheim nach Eggelstetten, auf Höhe des dortigen Kieswerks, erneut circa 50 Aufkleber angebracht worden waren, machte ein aufmerksamer Zeuge im Stadtgebiet Donauwörth eine entscheidende Beobachtung und teilte diese der Polizei mit. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte im Anschluss ein 20-jähriger Mann aus einer angrenzenden Lechgemeinde als Tatverdächtiger identifiziert und ein Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung erwirkt werden.

Die ermittelten Beamten der PI Donauwörth konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichern, die belegten, dass der Beschuldigte – der den Tatvorwurf anfangs nicht einräumte – Fan des „geklebten“ Münchner Traditionsvereins war.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wegen Verdachts auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung erfolgten Spurenuntersuchungen an den verwendeten Aufklebern sowie die Erstellung eines Spurengutachtens. So konnten dem 20-Jährigen Sachbeschädigungen mittels Fanaufklebern nachgewiesen werden.

Da der Heranwachsende noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und auf Weisung der Staatsanwaltschaft Schadenswiedergutmachung in Höhe von 850 Euro geleistet hatte, konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg von einer Anklageerhebung nach dem Jugendgerichtsgesetz absehen, da weitere erzieherische Maßnahmen durchgeführt wurden. (pm)