Symbolbild Bild: pixabay
Nachdem es zu Beginn der Woche bereits zweimal zu Verwirrung in Bezug auf die Corona-Regelungen kam, weist die Polizei noch einmal darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkungen nach wie vor gültig sind.

Am 15.02.2021, um 23.25 Uhr, befanden sich zwei 21-Jährige auf dem Parkplatz der Edeka-Filiale in der Maria-Penn-Straße. Bei der Kontrolle gaben die Beiden nach ihrem Wissen gegenüber der Streife an, dass die Ausgangssperre und die Ausgangsbeschränkung nun nicht mehr gelten würde. Nachdem jedoch beide keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt nennen konnten, wurden entsprechende Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgenommen.

Am 16.02.2021, um 22.40 Uhr, kam es erneut zu einem Vorfall auf dem Edeka-Parkplatz. Ein Mitarbeiter hatte ein Fahrzeug bei Schleuderübungen festgestellt und die Polizei informiert. Vor Ort konnten ein 18- und ein 19-Jähriger angetroffen werden. Auch hier herrschte wohl Unklarheit, nachdem beide angaben, dass die Ausgangssperre weggefallen sei und sie nur „Spaß“ haben wollten. Ein triftiger Grund lag auch hier nicht vor.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass derzeit eine Aufhebung der Ausgangssperre bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 im entsprechenden Landkreis / Stadt gilt. Nach wie vor gilt jedoch die allgemeine Ausgangsbeschränkung, d.h. ein Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen von triftigen Gründen erlaubt. (pm)