Symbolbild. Bild: pixabay
Einigen Ärger eingehandelt hat sich eine Renovierungsfirma aus dem Raum Augsburg, die Fassadenarbeiten an einem Haus an einer Zufahrtsstraße zum Stadtteil Riedlingen durchführen wollte.

Aufgefallen war Beamten der Donauwörther Polizeiinspektion der Sachverhalt am 17.08.2020, um 14.30 Uhr, weil mittels Pylonen die unfachmännische Sperrung einer kompletten Spur der stark befahrenen Verbindungsstraße vorgenommen und zudem der gesamte Gehweg durch ein Gerüst blockiert wurde.

Eine entsprechende Beschilderung sowie die vorgeschriebene Baustellenabsicherung fehlten gänzlich. Nach Rücksprache mit dem von den ausführenden Arbeitern verständigten Bauleiter bestätigte sich der Verdacht, dass die Firma auf „gut Glück“ und ohne jegliche behördliche Genehmigung in den öffentlichen Straßenverkehr eingegriffen hatte.

In Absprache mit dem städtischen Ordnungsamt wurde polizeilicherseits der sofortige Rückbau der Eingriffe in den Straßenverkehr angeordnet, was einen Baustopp zur Folge hatte. Die ausführende Firma muss sich nun - neben den Folgen des ordnungswidrigen Handelns - um eine Genehmigung kümmern, um die Bauarbeiten fortführen zu können. (pm)