Vor wenigen Tagen wurde seitens einer Firma aus dem Landkreis Donau-Ries bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstattet. Bereits im Januar erfolgte in diesem Fall die erste Kontaktaufnahme durch die noch unbekannten Betrüger per E-Mail mit dem geschädigten Unternehmen. Hierbei fälschten sie professionell ihre Kontaktdaten und täuschten vor, im Auftrag einer weltweit bekannten Kaufhauskette zu handeln.
Die Bestellung aus Großbritannien bei dem Unternehmen im Landkreis Donau-Ries war anfangs nicht ungewöhnlich. Es wurden diverse Artikel in Höhe eines mittleren fünfstelligen Eurobetrages bestellt, welche auch nach Großbritannien geliefert werden sollten.
Letztlich fiel der Betrug erst auf, als die Ware bereits per Spedition nach Großbritannien ausgeliefert war, jedoch trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt wurde.
Ein weiterer gleichgelagerter Fall ereignete sich im Mai bei einem Unternehmen im Landkreis Dillingen. Hier gaben sich die unbekannten Betrüger als Mitarbeiter eines großen Lebensmitteldiscounters aus und bestellten ebenfalls Waren im größeren Umfang (mittlerer fünfstelliger Eurobetrag) nach Großbritannien. Auch hier erfolgte eine Lieferung.
Kurz vor der Zustellung wünschte der Auftragsgeber noch eine Änderung der Lieferadresse, was gelegentlich vorkommt. Erst als der vermeintliche Kunde eine zweite Lieferung orderte und auch hier kurzfristig die Lieferadresse in Großbritannien abänderte stellte das geschädigte Unternehmen bei einer Überprüfung den Betrug fest und konnte die Auslieferung gerade noch stoppen.
Beim genauen Hinschauen wurde schließlich festgestellt, dass sich der Betrüger als Manager des Lebensmittelunternehmens in Großbritannien ausgab. Diesen Manager gab es zwar, jedoch hatte dieser keine Waren bestellt. Auch bei der verwendeten E-Mail-Adresse fiel erst auf den zweiten Blick auf, dass diese der des echten Managers zwar ähnelte, jedoch leicht abgewandelt war.
Die Kriminalpolizei Dillingen hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen.
Wie können sich Unternehmen vor solchen Betrügern schützen?
Prüfen Sie unerwartete Bestellungen aus Großbritannien und anderen Ländern sorgfältig. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit einem neuen Kunden nicht die angegebenen Kontaktdaten aus der Bestellung, sondern überprüfen sie die Kontaktdaten z.B. über den offiziellen Firmenauftritt. Achten Sie hierbei auch auf minimale Abänderungen z.B. in der genauen Schreibweise der E-Mail-Adresse. Nehmen Sie Kontakt mit dem Unternehmen auf und verifizieren Sie die Bestellung. Sensibilisieren ihre Mitarbeiter und informieren Sie diese über den Fake-Customer-Trick. (pm)