Die Ruine der Uhlbergkapelle zwischen dem Landkreis Donau-Ries und Gunzenhausen Bild: wikipedia - Sarus7345


Heute Morgen, gegen 01:15 Uhr, wurden der Polizei-Einsatzzentrale in Augsburg angebliche Schüsse am Uhlberg mitgeteilt. Nach dem Eintreffen von zwei Polizeistreifen aus Donauwörth und Treuchtlingen
Heute Morgen, gegen 01:15 Uhr, wurden der Polizei-Einsatzzentrale in Augsburg angebliche Schüsse am Uhlberg mitgeteilt. Nach dem Eintreffen von zwei Polizeistreifen aus Donauwörth und Treuchtlingen flüchteten etwa 20 Personen ins Dickicht des Waldes. An der Kapelle selbst wurden etwa 30 Personen festgestellt, welche den Beamten gegenüber schilderten, dass aus einem Pkw ein Böller in die Personengruppe geworfen wurde; dabei erlitten eine 21-Jährige sowie zwei Männer im Alter von 24 und 20 Jahren leichtere Verletzungen durch die Druckwelle. Nachdem der 24-jährige Mann über heftige Schmerzen in den Ohren klagte, wurde er von einem hinzugerufenen Rettungswagen ärztlich versorgt.
Es konnte schließlich nach intensiven Ermittlungen ein 19-jähriger Mann aus Mittelfranken ausgemacht werden, der den illegalen Böller aus Polen in die Menge aus seinem Fahrzeug geworfen hat. Bei einer Durchsuchung konnten bei ihm noch weitere sechs nicht zugelassene Feuerwerkskörper und ein Schlagring aufgefunden werden. Die Gegenstände wurden von den Polizeibeamten sichergestellt.
Der junge Mann muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde weiterhin bekannt, dass ein 20-jähriger Pkw-Lenker mit seinem Jeep davonfahren wollte, als er mitbekam, dass die Polizei gerufen wurde. Als ihm das Wegfahren durch einen abgestellten Pkw nicht möglich war, drohte er drei Personen an, diese „über den Haufen zu fahren“, wenn sie nicht sofort wegfahren würden. Dies unterstrich der Täter noch, indem er den Motor seines Wagens aufheulen und die Reifen durchdrehen ließ. Die drei Geschädigten gaben daraufhin den Weg frei. Der Pkw-Fahrer muss jetzt mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer Nötigung im Straßenverkehr rechnen.