Symbolbild Bild: Diana Hahn
Bei einer Kontrolle im August 2020 konnte die Beamten einen Lkw-Fahrer feststellen, der ohne Speditionserlaubnis und EU-Lizenz sowie mit falscher Fahrerkarte unterwegs war.

Bei einer LKW-Kontrolle im August 2020 auf der Bundesstraße 2 bei Donauwörth wurden Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth auf einen 49-jährigen Fuhrunternehmer aus dem Raum Kempten aufmerksam, der im gewerblichen Gütertransport auf der Ladefläche eines Transporters ein fabrikneues Wohnmobil von Schleswig-Holstein nach Immenstadt im Allgäu transportierte. Der Fuhrunternehmer, der selbst am Steuer saß, konnte bei der Kontrolle keinerlei Güterverkehrserlaubnis, keine EU-Lizenz und auch keine Versicherungsbestätigung vorlegen, obwohl er bereits seit 2015 die Überführung und Auslieferung von Motorcaravans als Gewerbe angemeldet hatte und auch für mehrere bekannte Wohnmobil- und Caravanhersteller regelmäßig Auslieferungsfahrten im In- und Ausland durchführte. Bei der Kontrolle kam zudem der Verdacht auf, dass der Fuhrunternehmer wiederholt missbräuchlich die Fahrerkarte seiner Lebensgefährtin in das eingebaute EG-Kontrollgerät gesteckt hatte und damit über seine eigenen Lenk- und Ruhezeiten zu täuschen versuchte.

Um dem begründeten Verdacht nachzugehen, wurde beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmers erwirkt. In der Folge konnten im Rahmen nun durchgeführter Durchsuchungen bei der Firma zahlreiche Unterlagen, Frachtbriefe und Lieferscheine als Beweismittel sichergestellt und mehr als 30 gewerbliche Fahrten mit falscher Fahrerkarte nachgewiesen werden, was strafrechtlich unter anderem als Verdacht eines Vergehens der Fälschung beweiserheblicher Daten anzusehen ist. Der Fall wird nun der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Bundesamt für Güterverkehr zur juristischen Bewertung vorgelegt. (pm)