Sensibilisierung

Kripo Dillingen: Im Einsatz gegen Kinderpornografie

Symbilbild Bild: pixabay
Die Kommunikation in unserer Welt wird immer digitaler. Bilder und Videos teilen wir in Sozialen Medien oder über Messenger-Apps wie WhatsApp. Dabei werden Erwachsene und Kinder auch mit Kinderpornografischen Inhalten, Bildern und Videos die realen sexuellen Kindesmissbrauch zeigen, konfrontiert. Dass bereits der Besitz strafbar ist, auch wenn man diese Inhalte unaufgefordert erhält, wissen viele nicht. Wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält, erklärt die Kriminalpolizei Dillingen.

Die meisten von uns sind in mindestens einer, oft auch mehreren WhatsApp-Gruppen. Neben Nachrichten werden oft auch Videos und Bilder ausgetauscht. Welche Art von Bildern wir erhalten, haben wir nicht in der Hand. So kann es passieren, dass wir unaufgefordert in den Besitz von Inhalten gelangen, die Kinderpornografie beinhalten. Und bereits dieser Besitz ist strafbar. Im Jahr 2021 hatte die große Koalition aus CDU/CSU und SPD den Paragrafen 184b StGB, in dem Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte geregelt ist, zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hochgestuft. 

Die Neuregelung führte dazu, dass auch gegen Lehrer, Trainer oder andere Aufsichtspersonen ermittelt werden musste, die kinderpornografisches Material an sich genommen hatten, ohne dass es ihnen dabei auf den Besitz des inkriminierten Inhalts selbst ankam. Eltern konnten sich nach der verschärften Regelung z.B. strafbar machen, wenn sie entsprechende Fotos auf den Handys ihrer Kinder entdeckten und diese an andere Eltern der Schulklasse zur Warnung weiterschickten. 

Die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte wurden im Mai 2024 wieder angepasst, um den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu gestatten, im Einzelfall flexibel handeln zu können. Jedoch wurden nicht alle Verschärfungen zurückgenommen. So bleibt die Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern weiterhin eine schwere Straftat und kann mit der notwendigen Härte geahndet werden. Auch KI-generierte Bilder fallen unter diesen Paragrafen.  

Erhöhte Fallzahlen aufgrund personeller Engpässe

In den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen sind die Fälle in denen es um die "Verbreitung pornografischer Schriften" geht, im Jahr 2024 stark angestiegen. So kam es im Landkreis Dillingen zu 86 Fällen was einem Anstieg von über 145 Prozent entspricht, im Landkreis Donau-Ries kam es zu 104 Fällen und somit einem Anstieg von 92,6 Prozent. Dieser Anstieg bedeute allerdings nicht, dass es plötzlich deutlich mehr Täter gebe, so Kriminalhauptkommissar Thomas Hartmann von der AG Illegale Pornografie der Kriminalpolizei in Dillingen. Der Anstieg sei vielmehr damit zu erklären, dass man mehr Personal zur Verfügung habe und im Jahr 2024 viele aufgelaufene Fälle abgearbeitet habe. Für 2025 erwarte man wieder Fallzahlen, die dem Niveau der Vorjahre entsprechen. Im Bereich des gesamten PP Schwaben Nord kam es 2024 zu insgesamt 497 Fällen beim Delikt "Verbreitung pornografischer Schriften". 

Kripo Dillingen will sensibilisieren

Wie man richtig reagiert, wenn man nun selbst bzw. die eigenen Kinder oder Schutzbefohlene entsprechende Inhalte erhalten haben, erklärt Hartmann und rät zunächst: "Auf keinen Fall weiterleiten!". Stattdessen solle man die betreffende URL, also den genauen Pfad zum Auffinden der entsprechenden Inhalte sowie den Benutzernamen des Verbreiters sichern und zudem Screenshots anfertigen. Weiter warnt Hartmann davor auf eigene Faust zu ermitteln und entsprechende Suchanfragen zu stellen.

Wer unaufgefordert Dateien erhalten hat, sollte diese ungesehen von seinem Gerät zum Beispiel Smartphone oder PC löschen. "Wer solche Inhalte in einem Chat erhält, sollte sich auch unbedingt klar davon distanzieren, den Chat verlassen und die Polizei verständigen", betont Hartmann. "Fatal ist es nichts zu unternehmen!", wird Hartmann deutlich. Man müsse keine Angst haben, wenn man diese Inhalte bei der Polizei meldet. Auch wenn man keine Anzeige erstatten möchte, sollte man sich distanzieren und die Inhalte umgehend von seinem Gerät löschen. Ansonsten mache man sich im Falle späterer Ermittlungen des Besitzes von Kinderpornographie strafbar. "Und das dann nachträglich logisch zu erklären ist schwierig", so der Kriminalhauptkommissar. Ratsam sei es auch den automatischen Download bei Messenger-Diensten zu deaktivieren, damit nicht jedes Bild oder Video automatisch heruntergeladen werde.

Kinder stärken heißt Kinder schützen

Um seine Kinder im Internet vor Missbrauch zu schützen, rät Hartmann dazu die Endgeräte in Sachen Updates und Firewalls auf aktuellem Stand zu halten und außerdem Kinderschutzprogramme oder Apps, durch die sich das Surfverhalten der Kinder regulieren lässt, zu nutzen. So können unter anderem Sperrzeiten, zum Beispiel in der Nacht, eingerichtet werden. Außerdem sollte man mit Kindern über die möglichen Gefahren, die im Internet lauern, sprechen und diese so dafür sensibilisieren. Grundsätzlich sei es wichtig, sich für die Internetaktivitäten der eigenen Kinder zu interessieren. 

Hartmann rät außerdem dazu Kinder aufzubauen und ihnen zu vermitteln, dass Erwachsene nicht grundsätzlich im Recht sind und das Kinder sich auch gegenüber Erwachsenen trauen sollen Nein zu sagen. Des Weiteren sollten Eltern drauf achten ihren Kindern ein Vorbild zu sein, auch in Sachen Social Media Nutzung. Wichtig sei es zudem, dass man Kindern und Jugendlichen vermittle, dass es wichtig sei, seine Personenbezogenen Daten zu schützen und deshalb weder Adresse noch Telefonnummer oder Zugangsdaten jeglicher Art im Internet preiszugeben und das eigene Profil nur für Freunde freizugeben. Auch bei Bildern mahnt der Kommissar zur Vorsicht. Denn sind diese einmal im Netz bleiben sie dort. Gerade bei Nacktbildern oder "Saufbildern" könne das unangenehme und langwierige Folgen haben. 

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