Am 03.02.2026 um 15:00 Uhr, wollte eine 22-jährige Autofahrerin am Berger Kreuz von der Bundesstraße 2 auf die Bundesstraße 25 einfahren. Dort musste sie aufgrund der Vorfahrtsregelung anhalten. Ein nachfolgender Fahrer eines Abschlepp-Lkw erkannte dies zu spät und prallte in das Heck des stehenden Pkw. Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von geschätzten 8.000 Euro.
Die 22-Jährige sowie ein 5-jähriges Kind auf der Rücksitzbank wurden verletzt und mussten von einer alarmierten Rettungsdienstbesatzung erstversorgt werden. Das nicht mehr fahrbereite Auto wurde abgeschleppt.
Die aufnehmenden Beamten leiteten gegen den 28-jährigen Lkw-Fahrer ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ein.
Die 22-Jährige sowie ein 5-jähriges Kind auf der Rücksitzbank wurden verletzt und mussten von einer alarmierten Rettungsdienstbesatzung erstversorgt werden. Das nicht mehr fahrbereite Auto wurde abgeschleppt.
Die aufnehmenden Beamten leiteten gegen den 28-jährigen Lkw-Fahrer ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ein. (dra)