5. Juni 2020, 10:38
Naturschutzgesetz

Mann baggert unerlaubt Bach auf

Symbolbild. Bild: pixabay
Auf einer Länge von mehr als 80 Metern hat ein Mann aus Wolferstadt einen Bach ohne Erlaubnis ausgebaggert und mit Betonplatten verbaut. Der Mann muss sich nun wegen mehreren Verstößen verantworten.

Ein Mann aus Wolferstadt hat im Zeitraum vom 26.05.2020, 10.00 Uhr bis 04.06.2020, 14.30 Uhr unerlaubt und ohne Genehmigung den Westenbrunnenbach ausgebaggert und mit Betonplatten verbaut um hier einen Fischteich anzulegen. Von verständigten Beamten der Donauwörther Inspektion wurden fangfähige Forellen im so aufgestauten Bachverlauf festgestellt. Ein notwendiger, wasserrechtlicher Bescheid des Landratsamtes ist ebenfalls nicht eingeholt worden. Die Ausbaggerung wurde auf einer Länge von mehr als 80 Metern durchgeführt und dadurch eine Breite von 2,5 Metern und eine Gewässertiefe von 1,5 Metern geschaffen.

Zusätzlich brachte der Mann Beton und Steine ins Gewässer ein, um den Zu- und Ablauf des Baches zu verbauen. Frisch eingemauerte Metallgitter sollten darüber hinaus das Abwandern der eingesetzten Fische verhindern. Der Wolferstädter wurde wegen Gewässerverunreinigung sowie Verstößen gegen das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayerische Fischereigesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Augsburg bewertet nun die Vorwürfe. (pm)