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Ein 44-jähriger Rainer erwarb über eine Internetplattform zum Verkaufspreis von 165 Euro ein Spielzeug. Da die Ware nach nunmehr zwei Wochen nicht geliefert wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Mann einem Betrug zum Opfer fiel.

Der Geschädigte überwies den vereinbarten Betrag auf ein vom unbekannten Täter genanntes Konto. Da die Ware nach nunmehr 2 Wochen nicht geliefert wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Rainer einem Betrug zum Opfer fiel. Es kommt täglich zu einer Vielzahl ähnlicher Fälle.

Die Polizei Rain rät über ungesicherte Tauschbörsen nur persönlich, per Barzahlung die Ware abzuholen. Es wird zudem empfohlen einen Kaufvertrag, beziehungsweise eine schriftliche Beglaubigung auszufüllen. Setzt beim Onlineshopping auf einen gesunden Menschenverstand. Bei Angeboten mit einem extrem niedrigen Preis sollte man skeptisch werden. (pm)