Am Nachmittag des 04.12.2024, um 14.25 Uhr, war der Fahrer eines fabrikneuen Traktors samt angehängter - ebenfalls neuer - Sämaschine auf dem Weg vom Händler zu einem Kunden. Auf der Eisenbahnbrücke der Staatsstraße 2214 geriet der Fahrer des landwirtschaftlichen Gespanns alleinbeteiligt zu weit nach rechts und fädelte mit der rechten Fahrzeugseite in die Leitplanke ein.
Dadurch wurden das Zugfahrzeug und die Sämaschine nach rechts gezogen, verkeilten sich und wurden dadurch erheblich beschädigt. Sieben Leitplankenfelder wurden demoliert. Der Fahrer blieb unverletzt. Die Höhe des entstandenen Sachschadens beläuft sich auf vorsichtig geschätzte 20.000 Euro bei einem Gesamtneupreis des Gespanns von knapp 300.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass an dem Traktor keinerlei Kennzeichenschilder angebracht waren.
Daher folgte die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstößen gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Statt einer erfolgten Kundenauslieferung musste das Gespann in eine Werkstatt gebracht werden. (dra)