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Bei einer Personenkontrolle in der vergangenen Nacht gab ein Mann an, zu seinem Zweitwohnsitz fahren zu wollen. Da dies gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt, erwartet den 24-Jährigen nun eine Anzeige.

Am 26.04.2021, um 01:00 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Donauwörth auf der ansonsten komplett leeren Neurieder Straße den Pkw eines 24-Jährigen. Nach dem Zweck für die Fahrt befragt, gab der Mann an, von seinem Erstwohnsitz zu seinem Zweitwohnsitz in Riedlingen fahren zu wollen. Einen triftigen Grund für den nächtlichen Wechsel machte er - auch auf mehrmalige Nachfrage - in keiner Weise geltend.

Da aufgrund aktueller Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ein Aufenthalt außerhalb des eigenen Grundstückes von 22:00 bis 05:00 Uhr nur aus einem „triftigen Grund“ erlaubt ist und dieser in dem Fall nicht vorlag, leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autofahrer ein. Eine Ahndung obliegt nun dem zuständigen Landratsamt. (pm)