Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den polnischen Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bestand. Der 2018 erlassene Haftbefehl wurde vor der eingesetzten Kontrollgruppe vor Ort elektronisch über das LKA Düsseldorf angefordert. Der Mann konnte die darin beschriebene Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen durch die an der Kontrollörtlichkeit erfolgte Bezahlung eines hohen dreistelligen Betrages abwenden. Ihm wurde in der Folge die Weiterfahrt gestattet. (pm)