29. Juni 2020, 14:11
Fischereigesetz

Polizei erwischt Schwarzangler

Bild: pixabay
Zwei Männer müssen sich nun wegen der Fischwilderei und wegen mehreren Verstößen nach dem Bayerischen Fischereigesetz verantworten.

Ein 25-Jähriger und ein 20-Jähriger angelten am gestrigen 28.06.2020, um 11.00 Uhr, in der Wörnitz bei Hoppingen. Der ältere der beiden hatte bereits eine ca. 1 Kilogramm schwere Brachse aus dem Wasser gezogen. Im Rahmen einer Kontrolle durch den zuständigen Fischereiaufseher stellte sich dann heraus, dass beide Männer weder einen Angelschein besaßen, noch einen Erlaubnisschein für das befischte Gewässer.

Beides wäre für einen legalen Angelaufenthalt zwingend notwendig gewesen. Eine verständigte Polizeistreife der Donauwörther Inspektion zeigte das geständige Duo schließlich wegen einer Straftat der Fischwilderei und Verstößen nach dem Bayerischen Fischereigesetz an. Da die rumänischen Staatsangehörigen keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg eine Sicherheitsleistung von jeweils 100 Euro festgesetzt und durch die Polizeibeamten kassiert. Zudem stellten diese die zur Tatbegehung benutzte Angelausrüstung sicher. (pm)