Hierbei stelle sich heraus, dass der 19-jährige Monheimer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Daher hätte er den Motorroller chinesischer Herkunft nicht fahren dürfen. Die Polizeibeamten stellten die Fahrzeugschlüssel sicher und unterbanden die Weiterfahrt des Mannes. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war die Folge. (pm)