Sie klagte über Kopfschmerzen sowie eine Sichtfeldeintrübung und begab sich selbstständig in medizinische Behandlung. Ein Fremdverschulden kann laut ersten Erkenntnissen der aufnehmenden Donauwörther Beamten ausgeschlossen werden, da der Verantwortliche den Bereich vorschriftsmäßig geräumt und gestreut hatte. (pm)