Kräfte der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth haben am vergangenen Wochenende zweimal mittels sogenanntem „Einseitensensor“ per Lichtschranke die Geschwindigkeit passierender Verkehrsteilnehmer gemessen. Dabei wurden für die folgenden Sanktionen wieder die alten Ahndungssätze des Bußgeldkataloges herangezogen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug bei beiden Messstellen 100 km/h.
Am Samstag, den 18.07.2020, erfolgte die erste Messung auf der B 16 in Richtung Dillingen/Günzburg. Dabei wurden 99 Verstöße gezählt - darunter 67 im Verwarnungsbereich ab 11 km/h zu schnell, 32 im Anzeigenbereich ab 21 km/h zu schnell und einer mit zu erwartendem Fahrverbot. Trauriger Spitzenreiter war ein Motorradfahrer mit satten 198 km/h - alle Werte bereits nach Abzug sämtlicher Toleranzen.
Am Sonntag, den 19.07.2020, erfolgte eine weitere Messung an der B 2 in Fahrtrichtung Augsburg. Hier kam es in fünf Stunden zu 260 Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung: 203 im Verwarnungsbereich, 57 im Anzeigenbereich und acht zu erwartende Fahrverbote. Hierbei war der Tagesschnellste ebenfalls ein Motorradfahrer, mit 160 km/h nach bereits erfolgtem Toleranzabzug von 5 km/h.
Zusätzlich wurden am Sonntag mittels eines zivilen Überwachungsfahrzeugs sechs Pkw-Fahrer und ein LKW-Fahrer beanstandet, die auf der B 16 und der B 25 deutlich zu schnell unterwegs waren und nun jeweils mit Anzeigen und Punkten im Fahreignungsregister rechnen müssen. Anmerkung: Bei einer Anwendung des „neuen“ - zurzeit ausgesetzten - Bußgeldkataloges wären die Ahndungsfolgen deutlich drastischer ausgefallen. (pm)