Der Fahrer eines Lkw war während des Rangiervorgangs gegen einen Gartenzaun gefahren und hatte diesen beschädigt. Ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen, entfernte sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Unfallstelle. Der Verursacher konnte schnell ermittelt werden. Der Zeuge hatte sich das Kennzeichen notiert. Der Schaden am Gartenzaun ist eher als gering anzusehen. (pm)