Symbolbild. Bild: pixabay
Erneut musste eine Streifenbesatzung der Polizei Donauwörth feststellen, dass ein Waschanlagenbetreiber sich nicht an die gültigen Auflagen hält.

Im Rahmen der momentan gültigen Allgemeinverfügung ist das private Aufsuchen einer Autowaschanlage kein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen. Zudem ist in Donauwörth das Betreiben einer Autowaschanlage an Sonntagen generell untersagt.

Durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Donauwörth wurde zur Mittagszeit des gestrigen Sonntag, dem 23.03.2020, bereits zum wiederholten Male festgestellt, dass eine Autowaschanlage im Gewerbegebiet entgegen dieses ausdrücklichen Verbots geöffnet hatte.

Der Betreiber wurde wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage angezeigt. Die Personalien der anwesenden Kunden wurden erhoben - weil sie sich einsichtig zeigten, erfolgte hier durch die Beamten vor Ort lediglich eine mündliche Verwarnung. (pm)