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Am vergangenen Sonntagnachmittag stoppte eine Streife der PI Donauwörth auf der Schellenbergumgehung der B 2 einen Sattelzug aus einem Nachbarlandkreis.

Der 40-Tonner hatte keine Ausnahmegenehmigung für das bestehende Sonntagsfahrverbot. Der 40-Jährige usbekische Staatsangehörige am Steuer hatte zudem den polizeilichen Erkenntnissen zufolge keine Erlaubnis für den Aufenthalt im Inland und auch keine Erlaubnis zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Bei der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass zusätzlich zur Schicht des Fahrers dessen Lkw mit einer bislang unbekannten Fahrerkarte weitere knapp 10 Stunden ununterbrochen gelenkt wurde. Weiterhin wurden Fahreraufzeichnungen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben archiviert und es fanden mehrere Fahrten ohne gesteckte Fahrerkarte statt.

Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren gegen den 40-Jährigen sowie gegen einen Verantwortlichen der Spedition wegen Verdachts auf Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Sozialgesetzbuch III, dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Straßenverkehrsordnung ein. Ein sogenanntes „Gewinnabschöpfungsverfahren“ aufgrund zu Unrecht erlangter Vorteile gegen die Spedition wurde zusätzlich veranlasst. (pm)