Erst nach Mitternacht machte sich eine 21-jährige mit Ihrem Fahrzeug auf den Nachhauseweg von einer Familienfeier. Damit verstieß sie gegen die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen und wurde von der Polizei im Rahmen einer Kontrolle zu den Beweggründen der Fahrt befragt.
Auf die junge Frau kommt nun eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz zu.
Zwei Fahrzeugkontrollen erfolgreich
Auch am Tag hatten die Beamten der Inspektion Nördlingen die richtige Intuition und konnten zwei Fahrzeugführer kontrollieren. Am Nachmittag des 1. Feiertages bei einem 18-jährigen Pkw-Fahrer bei einer Verkehrskontrolle drogentypische Merkmale festgestellt. Der durchgeführte Drogentest verlief positiv und es erfolgte eine Blutentnahme.
Da der Fahrer in seiner Wohnung in einer Riesgemeinde noch Betäubungsmittel hortete, erfolgte hier noch eine Sicherstellung.
Auch ein weiterer Fahrer musste sein mitgeführtes Eigentum abgeben. Ohne im Besitz des sogenannten „kleinen Waffenscheines“ zu sein, führte ein 21-jähriger Württemberger in Nördlingen eine Schreckschusswaffe in seinem Pkw mit. Auch hier erfolgte eine Sicherstellung der Waffe und eine Anzeige nach dem Waffengesetz.