11. August 2021, 10:12
Polizeimeldung

Zwei Nördlinger Gaststätten verstoßen gegen Corona-Regeln

Symbolbild Bild: pixabay
Viel zu großzügig ausgelegt haben zwei Nördlinger Gastronomen die derzeit gültigen Sperrzeitregelung und Hygieneschutzbestimmungen. Die Polizei musste eingreifen.

In Coronazeiten hat es gerade die Gastronomie schwer, die einzelnen Regelungen im Detail umzusetzen. Die Polizei Nördlingen setzte deshalb in den vergangenen eineinhalb Jahren vorwiegend auf das Gespräch und erst einmal auf
Verwarnungen. Mit zunehmenden Lockerungen hat sich allerdings bei dem einen oder anderen Wirt Leichtfertigkeit eingeschlichen.

Viel zu großzügig ausgelegt haben jetzt zwei Nördlinger Gastronomen zum einen die derzeit gültige Sperrzeitregelung und zum anderen die Hygieneschutzbestimmungen. Bereits im Vorfeld waren beide Wirte von der Polizei auf die gültigen Bestimmungen hingewiesen worden, doch dieser wohl gemeinte Rat hat ganz offensichtlich nicht den
erwünschten Erfolg gebracht.

Obwohl die Lokale während der Woche im Außenbereich um 23:00 Uhr schließen müssen, wurde bis 23:30 bzw. 00.00 Uhr bewirtet. Die Sperrzeit auf den Außenschankflächen ist wochentags bei 23.00 Uhr und am Wochenende (Fr./Sa.) bei 24.00 Uhr festgeschrieben.

Diese Regeln gelten in der Gastronomie 

Auch die derzeit aufgrund der Hygieneschutzverordnung vorgeschriebenen Abstandsregeln und darüber hinausgehenden Vorschriften wurden teilweise ignoriert. Laut Hygieneschutzverordnung muss die Einhaltung des Mindestabstands im Bereich der gesamten Gastronomie gewährleistet sein. Es besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen sowie im Außenbereich für das Personal Maskenpflicht, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt sowie FFP 2-Maskenpflicht für Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen. In geschlossenen Räumen muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen ist untersagt. Der Verzehr erworbener Speisen und Getränke vor Ort oder in der näheren Umgebung nicht zulässig.

Aufgrund der festgestellten Verstöße erhalten nunmehr beide Gastwirte Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. "Ein Lob hingegen geht von der Polizei an die anderen Gastronomen, die in besagter Nacht alle vorbildlich gehandelt haben", so die Polizei.