Gestern gegen 09.00 Uhr, stand der Sattelzug eines 26-jährigen niederländischen Berufskraftfahrers auf Höhe einer Parkbucht der Nürnberger Straße in Donauwörth in Fahrtrichtung Ortsausgang. Ein 43-jähriger Tapfheimer machte den Lkw-Fahrer - ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge ausgesprochen forsch - darauf aufmerksam, dass die Klappe seines Kühlergrills offenstehe. Der Brummifahrer gab zu verstehen, dass er dies wisse und wollte seine Fahrt trotzdem fortsetzen. Der 43-Jährige stellte sich daraufhin vor den 40-Tonner und ging trotz mehrfachen Hupens nicht aus dem Weg. Als der Lkw-Fahrer versuchte, langsam an dem stehenden Tapfheimer vorbeizurangieren, touchierte diesen das rechte Fahrzeugheck des Lkw. Der Mann fiel daraufhin um und verletzte sich am rechten Knie. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgte. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg wurde auf die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung bei dem Niederländer verzichtet.
Knapp zwei Stunden später, um 10.55 Uhr, ereignete sich ein weiterer Unfall in Donauwörth. Diesmal waren ein 28-jähriger ukrainischer Berufskraftfahrer und ein 42-jähriger Oberndorer beteiligt. Der Lkw-Fahrer fuhr auf der Dr.-Ludwig-Bölkow-Straße mit seinem polnischen Lkw rückwärts. Er übersah dabei einen Höhe der Hausnummer 3 ordnungsgemäß die Fahrbahn kreuzenden Fußgänger. Der 42-jährige Oberndorfer stürzte nach dem Anprall mit dem Laster zu Boden und erlitt leichte Verletzungen, unter anderem im Gesicht. Der Fußgänger wurde mittels RTW in die Donau-Ries-Klink Donauwörth zur weiteren medizinischen Behandlung gebracht. Am Lkw entstand kein Sachschaden. Da der wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigte Fahrer keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, erfolgte nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich.(pm)